§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote der Quasar Computertechnik GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie
schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der
Quasar Computertechnik GmbH in Preislisten und Inseraten sind
freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Quasar
Computertechnik GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen,
Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu
verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei
denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so
sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
Maßgebend sind die in unserer
Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum
Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen
gilt der Tagespreis am Bestelltag.
Die Preise verstehen sich, falls
nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. 7.6 % MwSt.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und
Liefertermine durch die Quasar Computertechnik GmbH steht unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Quasar
Computertechnik GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf
einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände
verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die
Quasar Computertechnik GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Quasar
Computertechnik GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise
entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des
effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen
sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4
Tagen nach Warenerhalt der Quasar Computertechnik GmbH und dem
Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend
Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort
nach Eingang der Warensendung anzumelden.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden
verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte
Übernahme der Transportkosten durch die Quasar Computertechnik GmbH hat
keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache
Falls
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gewährt
die Quasar Computertechnik GmbH eine einjährige Garantie für die
Tauglichkeit der Kaufsache zum vorausgesetzten Gebrauch. Die
Garantiezeit beginnt am Datum des Verkaufes bzw. am Tage der Übergabe
des Kaufgegenstandes. Für die gewünschte Zweckerfüllung bestimmter
Produkte oder deren Funktionalität innerhalb eines EDV-Systems übernimmt
die Quasar Computertechnik GmbH keinerlei Garantie oder Haftung.
Diesbezügliche Ansprüche des Kunden beschränken sich auf den Umfang der
Gewährleistung des Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, allfällige
Mängel unverzüglich der Quasar Computertechnik GmbH anzuzeigen und deren
Anweisungen zu befolgen. Mit der Durchführung von eigenen Reparaturen,
der Vornahme der Reparaturen durch Dritte oder der Missachtung der
Anweisungen der Quasar Computertechnik GmbH wird der Anspruch auf
Garantieleistungen verwirkt. Die Quasar Computertechnik GmbH ist
berechtigt, nach ihrer Wahl Nachbesserungen (Reparaturen) oder eine
Ersatzlieferung zu leisten. Wandelung, Minderung, Rücktritt und alle
darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind
in dem Fall ausgeschlossen. Schlagen die Nachbesserungen fehl und ist
eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer die Ware gegen
Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware gegen
entsprechende Minderung des Kaufpreises behalten. Von der Garantie
ausgeschlossen sind namentlich Schäden, die durch normale Abnützung,
Bedienungsfehler, unsachgemäßen Gebrauch, Fremdeingriff sowie das Öffnen
von Geräten zurückzuführen ist. oder durch mangelnde Sorgfalt
entstanden sind. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten
Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Von der
Gewährleistung ausgeschlossen sind ebenfalls Transportschäden.
Gewährleistungsansprüche gegen die Quasar Computertechnik GmbH stehen
nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das
defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer
Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Quasar
Computertechnik GmbH zur Reparatur eingeschickt wird. Die Versandkosten
sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen
oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder
den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat
bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass
auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese
bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
Für Retouren wegen
Falschbestellung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 45.- verrechnet,
ebenfalls verlangen wir das ausgefüllte Reparatur- und
Rücksendeformular, sowie eine Kopie der Rechnung.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Quasar Computertechnik GmbH
§ 11 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach
Vereinbarung per Nachnahme, bar, sofort nach Erhalt der Rechnung oder
innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die
Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per
Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, außer es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart.
Für Mahnungen wegen Überschreitung der
Zahlungsfrist können Mahngebühren erhoben werden. Eine Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks
werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer
Einlösung als Zahlung.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu
berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Quasar
Computertechnik GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz
auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen werden
sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige
wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält
oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheiten auszuführen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen
uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird
jede Haftung abgelehnt.
§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit
Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum
einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er
darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software
ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es
gelten ausschließlich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des
Herstellers.
§ 14 Datenschutz
Die Quasar Computertechnik GmbH
ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im
Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob
diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Gerichtsstand
Wimmis ist ausschließlich
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem
schweizerischen Recht.
Wimmis, 8. August 2008
Quasar Computertechnik GmbH
Breitenweg 11
3700 Spiez
Aktualisiert (Freitag, 22. Juli 2011)