AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Quasar Computertechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Quasar Computertechnik GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Quasar Computertechnik GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. 
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 
Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. 

§ 3 Preise
Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. 
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. 7.6 % MwSt. 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Quasar Computertechnik GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Quasar Computertechnik GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. 

§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Quasar Computertechnik GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Quasar Computertechnik GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. 

§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Quasar Computertechnik GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden. 

§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Quasar Computertechnik GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. 

§ 8 Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gewährt die Quasar Computertechnik GmbH eine einjährige Garantie für die Tauglichkeit der Kaufsache zum vorausgesetzten Gebrauch. Die Garantiezeit beginnt am Datum des Verkaufes bzw. am Tage der Übergabe des Kaufgegenstandes. Für die gewünschte Zweckerfüllung bestimmter Produkte oder deren Funktionalität innerhalb eines EDV-Systems übernimmt die Quasar Computertechnik GmbH keinerlei Garantie oder Haftung. Diesbezügliche Ansprüche des Kunden beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich der Quasar Computertechnik GmbH anzuzeigen und deren Anweisungen zu befolgen. Mit der Durchführung von eigenen Reparaturen, der Vornahme der Reparaturen durch Dritte oder der Missachtung der Anweisungen der Quasar Computertechnik GmbH wird der Anspruch auf Garantieleistungen verwirkt. Die Quasar Computertechnik GmbH ist berechtigt, nach ihrer Wahl Nachbesserungen (Reparaturen) oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Wandelung, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind in dem Fall ausgeschlossen. Schlagen die Nachbesserungen fehl und ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware gegen entsprechende Minderung des Kaufpreises behalten. Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Schäden, die durch normale Abnützung, Bedienungsfehler, unsachgemäßen Gebrauch, Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. oder durch mangelnde Sorgfalt entstanden sind. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ebenfalls Transportschäden. Gewährleistungsansprüche gegen die Quasar Computertechnik GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 

§ 9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Quasar Computertechnik GmbH zur Reparatur eingeschickt wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
Für Retouren wegen Falschbestellung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 45.- verrechnet, ebenfalls verlangen wir das ausgefüllte Reparatur- und Rücksendeformular, sowie eine Kopie der Rechnung. 

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Quasar Computertechnik GmbH 

§ 11 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar, sofort nach Erhalt der Rechnung oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 
Für Mahnungen wegen Überschreitung der Zahlungsfrist können Mahngebühren erhoben werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. 
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Quasar Computertechnik GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. 
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. 

§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. 

§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. 

§ 14 Datenschutz
Die Quasar Computertechnik GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 

§ 15 Gerichtsstand
Wimmis ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Wimmis, 8. August 2008
Quasar Computertechnik GmbH
Breitenweg 11
3700 Spiez 

Aktualisiert (Freitag, 22. Juli 2011)